Kirchweihen

Seit 2013 hat die Stadt Nürnberg dem Schaustellerverband verantwortlich die Organisation von 12 Stadtteil-Kirchweihen übertragen. Dabei handelt es sich um die Kirchweihen, für die sich kein anderer Veranstalter gefunden hat.
Der Verband hat für jede Kirchweih einen Verantwortlichen benannt, der vor allem auch vor Ort als Ansprechpartner und Organisator agiert.

In diesem Zusammenhang möchte der Schaustellerverband auf folgendes hinweisen:

1. Der Schaustellerverband zieht keinerlei wirtschaftlichen Nutzen aus der Arbeit für die Kirchweihen.

2. Wir helfen den Bürger- und Brauchtumsvereinen vor Ort durch Beratung in allen Bereichen.

3. 2012 wurden alle Stadtteile mit Ihren dort ansässigen Kirchweihburschen, Bürgervereinen, Kirchen usw. abgefragt, ob sie ihre Kirchweih eigenständig durchführen möchten. 12 Stadtteile sahen sich hierzu nicht in der Lage. Bei diesen 12 Kirchweihen ist der SSV eingesprungen und hat sich als Organisator zusammen mit der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich bieten wir auch weiterhin allen anderen Stadtteilen an, sie zu beraten, soweit dieser Wunsch an uns herangetragen wird.

4. Jeder Schausteller ist ein eigenständiger Unternehmer. Niemand kann einem Unternehmer vorschreiben, welche Kirchweih oder andere Veranstaltung er zu besuchen hat. Zu keiner Zeit konnte somit der Schaustellerverband einen „Schausteller stellen“, genauso wenig wie z.B. ein Einzelhandelsverband einen Einzelhändler verpflichten kann, in einer Ortschaft einen Laden zu eröffnen. Nur wenn eine Kirchweih einem Unternehmer = dem Schausteller die Möglichkeit bietet seinen Lebensunterhalt zu verdienen, wird er sich für diese Veranstaltung bewerben! D.h. wenn die eigenen Stadtteilbewohner ihre Kirchweih nicht besuchen und am Leben halten, wird diese für einen Schausteller unattraktiv und die Veranstaltung wird über kurz oder lang sterben!

5. Alle vom Süddeutschen Schaustellerverband unterstützten Kirchweihen werden gemeinsam beworben u.a. mit Flyern, Radiowerbung und Plakaten. Diese Werbemaßnahmen werden von den jeweiligen Beschickern selbst bezahlt.